Aktualisierung der Internetseite
Naturhaushalt - Für Antragsteller
Änderungen in der Bewertungspraxis und Hinweise
Korrigierte Version der Fachmeldung vom 4. Januar 2024
Datum: 29.01.2024
Die Internetseite "Naturhaushalt" im Bereich "Für Antragsteller" ist um das neue Kapitel "Gewächshäuser im Haus- und Kleingarten - Hinweise zur Umweltbewertung" ergänzt worden. Hier werden in erster Linie Hinweise zur Bewertungspraxis bei nicht-beruflichen Anwendungen gegeben.
Weiterhin wurde der Abschnitt „Risikoabschätzung für terrestrische Nichtzielpflanzen“ im Kapitel „Ökotoxikologie“ ergänzt.
Zur Risikoabschätzung für terrestrische Nichtzielpflanzen
In Deutschland wird die Bewertungspraxis des Risikos für terrestrische Nichtzielpflanzen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel im Zuge der Harmonisierung der Risikobewertung auf zonaler Ebene geändert.
- Für die Bewertung des Risikos für Nichtzielpflanzen wird einheitlich ein zu erreichender TER-Wert von 5 angesetzt. Bisher wurde bei weniger als zehn getesteten Arten ein TER-Wert von 10 verwendet.
- Bei der Expositionsabschätzung im Off-Field-Bereich wird für Toxizitätsendpunkte, die aus Seedling Emergence Tests stammen, keine Interzeption mehr berücksichtigt. Bisher wurde bei der Risikobewertung in diesen Fällen eine Interzeption von 50 % angenommen.
Die Umstellung erfolgt ab sofort für alle laufenden Verfahren von Amts wegen. Dies gilt sowohl für die EU-Wirkstoffprüfung als auch für die zonalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.
Hintergrund
In Deutschland wurde bisher eine abweichende Berechnung in Abhängigkeit von der Anzahl der getesteten Arten sowie des Testdesigns vorgenommen.
Änderungen im Vergleich zur ersten Version der Fachmeldung vom 4. Januar 2023:
In der Version der Fachmeldung vom 4. Januar hieß es, dass sich die Risikobewertung und die Entscheidung über die Zulassungsvoraussetzungen damit ausschließlich nach dem Guidance Document on Terrestrial Ecotoxicology (SANCO/10329/2002) und den einheitlichen Grundsätzen (Verordnung (EU) Nr. 546/2011) richten. Allerdings gelten für die Abschätzung der abdrift- und verflüchtigungsbedingten Deposition von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen (s. Kapitel EVA) weiterhin nationale Anforderungen.
Ausgabejahr
2024
Datum
29.01.2024
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de