Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor

Datum: 22.01.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 23. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff S-Metolachlor nicht erneuert wurde.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

NameZulassungsnummer
Dual Gold024587-00
EFICA 960 EC024587-60
Innoprotect Dual Gold024587-61
Gardo Gold024613-00
Primagram Gold024613-60

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 23. Juli 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2024/20 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Ausgabejahr 2024
Datum 22.01.2024

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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