Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln - Jahresbericht 2022

Datum: 17.10.2023

Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Der Bericht für das Meldejahr 2022 ist soeben erschienen. Zusätzlich zum Bericht wurde die Tabelle mit den Absatzmengen der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 um die Mengen für 2022 ergänzt.

Korrekturhinweis: Aufgrund eines technischen Problems wurde in dieser Fachmeldung vom 17.10.2023 zunächst ein Jahresbericht 2022 mit veralteten Zahlen veröffentlicht. Nach Entdeckung des Fehlers wurde der Bericht umgehend korrigiert und online ausgetauscht. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Ausgabejahr 2023
Datum 17.10.2023

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