BVL Antragstellerportal – Nutzung für Umformulierung und Probenanforderungen freigeschaltet

Datum: 22.08.2023

Ab dem 23. August 2023 sind auch die Verfahren zu Umformulierungen und zur Probenanforderungen vollständig digitalisiert. Das bedeutet, dass der Dokumentenaustausch mit den Antragstellenden über das Antragstellerportal erfolgt und nicht mehr in Papierform.

Mit der Freischaltung erhalten die am Zulassungsantrag hinterlegten Ansprechpersonen ggf. eine automatisch generierte E-Mail. In dieser E-Mail steht, dass neue Dokumente im Portal bereitgestellt wurden. Allerdings:

  • sind Dokumente, die älter als vier Wochen sind, nicht mehr unter dem Menüpunkt "Neue Dokumente", sondern unter dem Menüpunkt "Antragsbezogener Bereich" zu finden.
  • Zusätzlich wurden diese Dokumente bereits postalisch zugestellt.

Die zum Zeitpunkt der Freischaltung automatisch generierte E-Mail ist daher als Information zu verstehen, dass der Dokumentenaustausch künftig über das Portal erfolgt.

Weitere Informationen zum Antragstellerportal erhalten Sie hier „Elektronische Antragstellung“ oder auf der Startseite des Portals.

Technische Fragen zu der Nutzung des Portals richten sie bitte per E-Mail an uhd-e-psm@bvl.bund.de.

Ausgabejahr 2023
Datum 22.08.2023

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
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