Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako widerrufen

Datum: 26.07.2023

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Juli 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako (GP-Nr. 034145-00/039) widerrufen.

Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.

Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Hintergrund
Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm untersuchte das BVL ein Originalgebinde des Pflanzenschutzmittels im Auftrag des Pflanzenschutzdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden gravierende stoffliche Abweichungen festgestellt. Das BVL warnte daraufhin vor einer Anwendung des Mittels, da Pflanzenschäden auftreten können.

Ausgabejahr 2023
Datum 26.07.2023

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