EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Dimoxystrobin nicht erneuert

Datum: 14.07.2023

Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigung für Dimoxystrobin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern (Durchführungsverordnung (EU) 2023/1436). In Deutschland ist nur ein Pflanzenschutzmittel mit Dimoxystrobin zugelassen:

Cantus Gold (Zul.-Nr.: 025533-00)

Die Zulassung von Cantus Gold endet ohnehin durch Zeitablauf am 31. Juli 2023. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Anschließend gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Juli 2024. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1436.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Ausgabejahr 2023
Datum 14.07.2023

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