BVL Antragstellerportal – Nutzung für „Altanträge“ möglich
Datum: 06.04.2023
Zulassungsanträge, die vor dem 1. Februar 2014 in Papierform gestellt wurden, können ab sofort im Antragstellerportal des BVL freigeschaltet werden. Die Nutzung des Antragstellerportals in diesen Fällen ist rechtlich nicht vorgeschrieben und somit freiwillig.
Für eine Freischaltung sind folgende Schritte erforderlich:
- Einmalige Registrierung erforderlich. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite „Elektronische Antragstellung“
Bitte senden Sie ein Schreiben mit folgendem Inhalt per E-Mail an 200@bvl.bund.de:
- Nennung der BVL-Nummer des Antrages, der für das Portal freigeschaltet werden soll.
- Bestätigung, welche – bereits beim Portal registrierte – Person die Rolle des Portal-Empfängers übernehmen soll und ggf. Benennung weiterer, bereits registrierter Personen als Portal-Empfänger Vertreter.
- Folgenden Text (bitte BVL-Nummer entsprechend anpassen):
Mir ist bewusst, dass bei Zulassungen, die vor dem 1. Februar 2014 beantragt wurden, die Nutzung des Portals des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit rechtlich nicht vorgeschrieben und somit freiwillig ist.
Ich wünsche dennoch für das Verfahren xxxxxx-00/xx die Kommunikation über das Portal.
Ich gebe hiermit insbesondere mein Einverständnis für die Übermittlung von (Änderungs-)Bescheiden und weiteren Dokumenten für den Vorgang xxxxxx-00/xx über das Portal.
Eine Übermittlung von (Änderungs-)Bescheiden und weiteren Dokumenten über den Postweg für den Vorgang xxxxxx-00/xx entfällt im Gegenzug.
Fragen hierzu richten Sie bitte per E-Mail an 200@bvl.bund.de.
Technische Fragen zu der Nutzung des Portals richten sie bitte per E-Mail an uhd-e-psm@bvl.bund.de.
Ausgabejahr
2023
Datum
06.04.2023
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de