Notifizierungen von Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel

Neue funktionale E-Mail-Adresse

Datum: 25.01.2023

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in Deutschland stellen wollen, empfehlen wir, ein Vorgespräch mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu führen, besonders, wenn Deutschland als zonaler Berichterstatter (zRMS) fungieren soll.

Das BVL benötigt spätestens sechs Monate vor dem geplanten Einreichungstermin eine Zusammenfassung des Produkts, für das ein Antrag gestellt werden soll. Dafür steht Ihnen ein für Europa einheitliches Notifizierungsformular zur Verfügung: "Form to notify intended zonal applications". Dies gilt in Deutschland für Antragsverfahren gemäß Artikel 33 und Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Bitte reichen Sie ihre Notifizierungen über die neue funktionelle E-Mail-Adresse ein: notification_PPP@bvl.bund.de

Im besonderen Fokus steht bei diesen Notifizierungen die Fassung der Anwendungen. Zeitnah vor der eigentlichen Antragstellung erhalten Sie eine detaillierte Rückmeldung zu den GAP-Tabellen und können dadurch eine vorab geprüfte Tabelle mit der finalen Version Ihres Dossiers vorlegen.

Ausgabejahr 2023
Datum 25.01.2023

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de

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