Anordnung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel Aktuan hinsichtlich einer Anwendung in Weinrebe
Datum: 17.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 10. Januar 2023 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Aktuan (Zulassungsnummer 033317-00/00) hinsichtlich einer Anwendung in Weinreben angeordnet (Anwendungsnummer 033317-00/00-002).
Das Pflanzenschutzmittel darf deshalb bis auf Weiteres in Weinreben nur so angewendet werden, wie in den Anwendungsnummern 033317-00/00-003 und -004 zugelassen. Im Unterschied zu der jetzt ruhenden Anwendungsnummer -002 sind dort weniger Anwendungen des Mittels in der Kultur zugelassen. Die Anwendung des Mittels in Hopfen bleibt von der Entscheidung unberührt.
Hintergrund
Gemäß Verordnung (EU) 2022/1363 gilt ab dem 25. Februar 2023 der neue Rückstandshöchstgehalt (RHG) von 0,05 mg/kg für Cymoxanil in Trauben (von 0,3 mg/kg abgesenkt). Der neue RHG ist bei der Anwendung von Aktuan in Weinreben in der Anwendung -002 nicht einhaltbar.
Ausgabejahr
2023
Datum
17.01.2023
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