Risikobewertung für Algen und Gewässerpflanzen

Auswirkung der Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig
vom 17. März 2022

Datum: 08.08.2022

Gemäß der Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 17. März 2022 (1 A 17/21 und 1 A 36/21) wird ab sofort in der nationalen Risikobewertung für Algen und Gewässerpflanzen das in der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 festgelegte Toxizitäts-Expositions-Verhältnis (TER) von 10 verwendet. Zuvor wurde in Deutschland ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor von 3 (d. h. TER = 30) bei der Risikobewertung berücksichtigt. Die entsprechenden Angaben zu den nationalen Datenanforderungen wurden von der Internetseite entfernt.

Das geänderte Vorgehen findet auf künftige sowie alle derzeit noch offenen Verfahren Anwendung. Bei bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren erfolgt keine nachträgliche Überprüfung mit eventueller Anpassung der Zulassung.

Ausgabejahr 2022
Datum 08.08.2022

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