Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Isopyrazam zum 8. September 2022

Datum: 22.07.2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 8. September 2022 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Isopyrazam. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Isopyrazam widerrufen wurde.

Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

NameZul.-Nr.
SYMETRA007557-00
SUNJET FLORA008198-00
Reflect008268-00
Aziza008293-00
SEGURIS ERA008326-00
Gigant008326-60
EMBRELIA008502-00
BONTIMA026883-00

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 8. Dezember 2022. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2022/782.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Ausgabejahr 2022
Datum 22.07.2022

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