Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC mit dem Wirkstoff Bifenazat hinsichtlich einzelner Anwendungen

Korrigierte Version der Fachmeldung vom 30. Juni 2022

Datum: 26.07.2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. Juni 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (Zulassungsnummer: 006823-00) mit dem Wirkstoff Bifenazat für die unten aufgeführten Anwendungen widerrufen. Für diese Anwendungen gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2023.

AnwendungsnummerSchadorganismusKultur
006823-00/00-001SpinnmilbenErdbeere
006823-00/00-002SpinnmilbenErdbeere
006823-00/00-003SpinnmilbenZucchini, Aubergine, Gurke
006823-00/00-004SpinnmilbenTomate, Gemüsepaprika
006823-00/00-005SpinnmilbenZucchini
006823-00/00-006SpinnmilbenGemüsepaprika, Tomate, Gurke, Aubergine
006823-00/03-001Spinnmilben, GallmilbenHimbeere, Brombeere
006823-00/03-002SpinnmilbenSchwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere
006823-00/04-001SpinnmilbenStachelbeere, Heidelbeere

Die Anwendungen des Pflanzenschutzmittels im Zierpflanzenbau bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 bestimmt, dass bei Pflanzenschutzmitteln mit Bifenazat nur noch Anwendungen in nicht genießbaren Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden dürfen.

In der ersten Version der Fachmeldung vom 30. Juni 2022 war darauf hingewiesen worden, dass die angegebenen Anwendungen ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig sind. Es gelten aber die oben genannten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Ausgabejahr 2022
Datum 26.07.2022

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de