Anwendungsbestimmungen im Risikomanagement fungizider Getreidebeizen werden nicht weiter ausgesetzt

Datum: 16.06.2022

Mit Fachmeldung vom 16. Februar 2021 und vom 15. Dezember 2021 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die Aussetzung der Anwendungsbestimmungen NT699x, NT715-x, NT716 und NH681-x für die Jahre 2021 und 2022 informiert.

Die Aussetzung wurde nicht über den 31. Mai 2022 hinaus verlängert.

Ergebnis des Fachgespräches Risikomanagement von Saatgutbeizen vom 28. März 2022

Das BVL hat zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) auf dem Fachgespräch die anwesenden Verbände und Firmen darüber informiert, dass der Schwerpunkt des Risikomanagements auf den Qualitätsauflagen zur Sicherstellung einer hohen Saatgutqualität liegen soll. Dies betrifft die Anwendungsbestimmungen NT699-1, NT 715-x und NT716-x, die ohne eine weitere Aussetzung erteilt werden. Anwendungsbestimmungen werden entsprechend der jeweiligen Risikobewertung festgesetzt.

Festsetzung der aktualisierten Windauflage (NH681-3)

Wie auf dem Fachgespräch mitgeteilt, wurde die Anwendungsbestimmung NH681-3 zur Windgeschwindigkeit überarbeitet. Basierend auf den Rückmeldungen aus dem Fachgespräch wurde eine neue Formulierung zwischen den Behörden abgestimmt. Die Windauflage wird nur in den Fällen vergeben, in denen auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen eine Risikominderung alleine über die Qualitätsauflagen nicht ausreichend ist. In einigen Fällen kann es dazu führen, dass nur die Windauflage ohne zusätzliche Qualitätsanwendungsbestimmungen festgesetzt wird.

Der Text der neuen Anwendungsbestimmung NH681-3 lautet:

„Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen.“

Die Vorhersage findet sich auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bei den Agrarmeteorologischen Gefahrenhinweisen. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Die Vorhersagen werden vom DWD archiviert. Bei Bedarf können beim DWD auch Vorhersagen für zurückliegende Zeiträume angefordert werden. Eine Aufzeichnungspflicht der Vorhersagen für den Anwendenden besteht nicht.

Ausgabejahr 2022
Datum 16.06.2022

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