Behandlung von Saatgut-Kleinstmengen für Versuche und zur Pflanzenzüchtung

Datum: 01.03.2022

Saatgutbehandlungsanlagen, die ab dem 1. März 2022 Saatgut für Versuchszwecke oder die Pflanzenzüchtung mit Pflanzenschutzmitteln behandeln sollen, die mit der Anwendungsbestimmung NT699x versehen sind, müssen ab diesem Zeitpunkt beim Julius Kühn-Insitut (JKI) gelistet sein.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind wenige Anlagen gelistet. Die bereits gelisteten Saatgutbehandlungseinrichtungen sind im Teil B der Liste der „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“ zu finden.
Der Antrag auf Prüfung ist beim JKI zu stellen. Die Unterlagen finden Sie auf dieser Internetseite des JKI.

Hintergrund:
Bereits mit Fachmeldung vom 22. Februar 2021 informierte das BVL über die gesonderten Anforderungen an Saatgutbehandlungsanlagen zur Behandlung von Kleinstmengen, bestimmt für Versuchszwecke und die Pflanzenzüchtung, und die notwendige Listung beim JKI. Diese Anforderungen sind in einer vom Julius Kühn-Institut gesondert bereitgestellten Checkliste zusammengestellt.

Ausgabejahr 2022
Datum 01.03.2022

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