Programm zur Innovationsförderung nachhaltiger Bekämpfungsstrategien im Pflanzenschutz
Datum: 30.11.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 hin: Bekanntmachung zur Förderung von Innovationen für gesunde Kulturpflanzen und nachhaltige Verfahren des Pflanzenschutzes im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.
Das BMEL fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Entwicklung einer zukunftsorientierten Landwirtschaft dienen. Damit verfolgt BMEL das Ziel, die Landwirtschaft in Deutschland flächendeckend nachhaltiger auszurichten. Zur Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Trägerschaft des Projektes beauftragt. Projektskizzen könnten dort bis spätestens 10. März 2022 eingereicht werden.
Das Programm zur Innovationsförderung unterstützt die Entwicklung technischer, nicht technischer und pflanzenbaulicher Lösungen für nachhaltige Bekämpfungsstrategien im Pflanzenschutz. Gefördert werden Vorhaben, die eine hohe Praxisrelevanz aufweisen. Innovationspotenzial wird in der Erforschung und Entwicklung von nachhaltigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen insbesondere in den folgenden, beispielhaft aufgeführten Bereichen gesehen:
- Praxistaugliche Diagnose-, Prognose-, Monitoring- und Überwachungsverfahren für Schadorganismen oder Unkräuter/Ungräser
- Entwicklung und Weiterentwicklung von alternativen Pflanzenschutzmaßnahmen und vorbeugenden Maßnahmen
- Entwicklung und Erprobung innovativer Technologien
- Verfahren zur Weiterentwicklung des Resistenzmanagements
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, wenn eine Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt wird.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Weitere Informationen zu den geförderten Vorhaben und zur Einreichung von Projektskizzen finden Sie in der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 und auf den Internetseiten der BLE.
Ausgabejahr
2021
Datum
30.11.2021
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