Neue Gebührenverordnung im Bereich Pflanzenschutz

Änderung im Gebührenrecht - BMELBGebV

Datum: 16.09.2021

Ab 1. Oktober 2021 ändern sich die Gebühren für alle Bereiche der Wirkstoffgenehmigung und Pflanzenschutzmittelzulassung.

Die Höhe der Gebühren sowie die konkreten Gebührentatbestände sind im Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (BMELBGebV) aufgeführt. Die BMELBGebV vom 13. Juli 2021 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen aber noch nicht vollständig erbracht wurden, gelten gemäß der Übergangsvorschrift in § 7 BMELBGebV die bis zum 30. September 2021 gültigen gebührenrechtlichen Vorschriften.

Ausgabejahr 2021
Datum 16.09.2021

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