Hinweise zur Antragstellung: Aktualisierung der Liste der erforderlichen Antragsunterlagen

Dokument „Hinweise für Antragsteller“ wurde überarbeitet
(Neue Version 3.0, vom 27. Juli 2021)

Korrigierte Version der Fachmeldung vom 30. Juli 2021

Datum: 02.08.2021

Korrektur: In der ersten Version der BVL-Fachmeldung vom 30. Juli 2021 war im Titel fälschlicherweise angegeben, dass es Änderungen bei der Einreichung eines Widerspruchs im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gab. Tatsächlich wurde im Dokument „Hinweise für Antragsteller“ die Liste der erforderlichen Antragsunterlagen geändert.

Die umfangreichste Überarbeitung in dem Dokument „Hinweise für Antragsteller“ erfolgte durch die Teilung der Tabelle „Erforderliche Antragsunterlagen“ in zwei Tabellen:

  1. Erforderliche Unterlagen im Zulassungsverfahren bei Hauptanträgen nach Artikel 33 und Artikel 43 und Erweiterungen nach Artikel 33/45 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und
  2. Erforderliche Unterlagen im Zulassungsverfahren bei Anträgen auf gegenseitige Anerkennung nach Artikel 40 und Erweiterungen nach Artikel 40 oder Artikel 51 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

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Korrektur der Fachmeldung vom 30. Juli 2021

In der ersten Version der BVL-Fachmeldung vom 30. Juli 2021 war im Titel fälschlicherweise angegeben, dass es Änderungen bei der Einreichung eines Widerspruchs im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gab. Tatsächlich wurde im Dokument „Hinweise für Antragsteller“ die Liste der erforderlichen Antragsunterlagen geändert.

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Ausgabejahr 2021
Datum 02.08.2021

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