Pflanzenschutzmittel „Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen“ und „Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat“ zur Anwendung an Topfpflanzen durch nichtberufliche Verwender erneut zugelassen

Datum: 22.03.2021

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 19. März 2021 die Zulassung für die Pflanzenschutzmittel „Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen“ (Zulassungsnr. 035632-00) und „Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat“ (Zulassungsnr. 035633-00) erneut erteilt. Beide Mittel sind bereits seit 2015 in Deutschland zugelassen. Die bisherige Zulassung läuft fristgemäß am 31. Mai 2021 ab. Die erneuten Zulassungen in Deutschland basieren auf Zulassungen in Österreich („zonales Verfahren“). Deutschland ist nach EU-Recht verpflichtet, diese Zulassungen zu übernehmen.

Beide Pflanzenschutzmittel enthalten den Wirkstoff Acetamiprid. Dieser Wirkstoff wurde in der EU im Jahr 2018 erneut überprüft und ist zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2033 genehmigt. Im Gegensatz zu den Neonikotinoiden Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, die in Pflanzenschutzmitteln für Freilandanwendungen verboten sind, ist der Wirkstoff Acetamiprid um etwa 2000fach weniger bienentoxisch.

Die Mittel dürfen nur für nichtberufliche Anwender und nur als gebrauchsfertige Stäbchen bzw. Granulat in Gebinden von höchstens 20 Stäbchen bzw. 40 Gramm Granulat vermarktet werden. Eingesetzt werden dürfen sie ausschließlich in Zierpflanzen (Topfpflanzen) in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten bzw. auf Balkonen und Terrassen gegen saugende Insekten bzw. Blattläuse, Thripse, Schildläuse und Weiße Fliegen. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten.

Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen und Auflagen, enthält die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab der nächsten Aktualisierung Anfang April 2021. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet ist verpflichtet, sich schon vor der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels über die Angaben auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung kundig zu machen und alle darin genannten Vorgaben einzuhalten.

Besonders zu beachten ist:
Das Granulat bzw. die Stäbchen müssen in den Blumentöpfen vollständig mit Erde bedeckt werden, damit sie unerreichbar für Kinder sind. Kinder dürfen mit behandelten Töpfen nicht in Kontakt kommen. Beim Umgang mit den Mitteln müssen Schutzhandschuhe getragen werden.

Ausgabejahr 2021
Datum 22.03.2021

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