Behandlung von Saatgut-Kleinstmengen für Versuche und zur Pflanzenzüchtung

ergänzt am 24. Februar 2021

Datum: 22.02.2021

Neue Checkliste zur Prüfung von Behandlungseinrichtungen für Saatgut

Saatgut darf mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln nur in Anlagen behandelt werden, die festgelegte Qualitätskriterien erfüllen. Die Anlagen müssen in der Liste der „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“ des Julius Kühn-Instituts (JKI) aufgeführt sein. Das legen die Anwendungsbestimmungen NT699(X) bei der Zulassung der Pflanzenschutzmittel fest.

Bei Versuchen mit Pflanzenschutzmitteln und bei der Pflanzenzüchtung werden nur kleine Chargen von behandeltem Saatgut benötigt. Für die Behandlung dieser Kleinstmengen in speziellen Anlagen waren die bisherigen Kriterien jedoch nicht ausgelegt. Deshalb haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das JKI eine „Checkliste für Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Beizung von Kleinstmengen für das Versuchswesen und die Pflanzenzüchtung“ erstellt. Bei der Anpassung der Kriterien an kleine Anlagen wurden sowohl die Anwendungen im Versuchswesen, als auch die Anwendung im Bereich der Pflanzenzüchtung berücksichtigt.

Die Liste gilt für Anlagen ab einer Chargengröße des Saatgutbehandlungsgerätes von ≥ 5 kg. Für die Listung ist eine einmalige Vor-Ort Prüfung durch das JKI anhand der neuen Checkliste erforderlich. Alle weiteren Regelungen zur Prüfung und Listung entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Für Saatgutbehandlungsanlagen mit einer Chargengröße von < 5 kg zur Behandlung von Saatgut für das Versuchswesen und die Pflanzenzüchtung muss gewährleistet sein, dass bei der Behandlung ein angemessenes Haftmittel in ausreichender Menge verwendet wird und dass das behandelte Saatgut abriebfest und staubfrei ist.

Die Checkliste wird in den nächsten Wochen im Internetangebot des JKI zur Verfügung gestellt: https://www.julius-kuehn.de/at/richtlinien-listen-pruefberichte-und-antraege/. Sie wird dann laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Für Fragen oder Anregungen, oder wenn Sie vorab eine Zusendung der Checkliste wünschen, kontaktieren Sie bitte entweder das JKI unter AT@julius-kuehn.de oder das BVL unter 200@bvl.bund.de.

Ergänzung am 24. Februar 2021:
Einrichtungen für die Behandlung von Saatgut für Versuchswesen bzw. Pflanzenzüchtung müssen ab 1. März 2022 beim JKI gelistet sein, wenn Pflanzenschutzmittel mit der Anwendungsbestimmung NT699-X angewendet werden sollen.

Ausgabejahr 2021
Datum 22.02.2021

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