Nachträgliche Festlegung der zRMS für Anträge nach Artikel 43

Vorgehen bei noch zu stellenden Anträgen nach Art. 43, für die noch kein zRMS festgelegt worden ist.

Datum: 12.01.2021

Für die meisten Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe aus den AIR 3- und AIR 4- (bis einschließlich Gruppe 3) Programmen enthalten, hat das Steuerungskomitee der Zentralen Zone (CZSC) nach der Rückmeldung der Antragsteller und interner Prüfung bereits einen zRMS für die Erneuerung der zugelassenen Produkte festgelegt.

Nach Abschluss dieses Prozesses wurden jedoch weitere neue Pflanzenschutzmittel mit oben genannten Wirkstoffen zugelassen. Für die Erneuerung dieser Pflanzenschutzmittel wurde bisher kein zRMS festgelegt.

Bitte an betroffene Zulassungsinhaber: Die Zulassungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln, für deren Erneuerung bisher kein zRMS festgelegt wurde, werden gebeten die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedsstaaten in der Zentralen Zone zu erleichtern.

Für die Übermittlung dieser Informationen folgen Sie bitte den Anweisung in dieser Tabelle und beziehen Sie nur Pflanzenschutzmittel ein, für deren Erneuerung bisher kein zRMS festgelegt wurde. Pflanzenschutzmittel, für die bereits ein zRMS festgelegt wurde, sollen nicht erneut gemeldet werden.

Bitte senden Sie die ausgefüllte Tabelle bis zum 15. März 2021 an das Sekretariat des CZSC unter PPP@Ctgb.nl.

Direkte Fragen zu Ihren Anträgen in Deutschland richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: 200@bvl.bund.de. Bitte geben Sie bei Ihrer Nachfrage immer die BVL-Antrags-Nr. an (XXXXXX-00/XX).

Bitte beachten Sie, dass unabhängig von dieser Meldung eine parallele Abfrage für zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen des AIR 4 (Gruppe 4) Programms erfolgt. Hierzu wurden die betroffenen Zulassungsinhaber bereits per E-Mail informiert.

Ausgabejahr 2021
Datum 12.01.2021

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de