Gesundheitsbezogene Ausschlusskriterien für die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Aktualisierung der Internetseite
Datum: 18.11.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einen Katalog von gesundheitsbezogenen Ausschlusskriterien abgestimmt. Pflanzenschutzmittel, die eines oder mehrere dieser Kriterien erfüllen, sind nicht für die Verwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, geeignet.
Diese gesundheitsbezogenen Kriterien finden Sie auf der Internetseite Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.
Ausgabejahr
2020
Datum
18.11.2020
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de