Umfrage zur Erfassung von Traktoren für den Einsatz im Pflanzenschutz

Datum: 11.09.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) ein Forschungsprojekt zum Schutzniveau von Fahrerkabinen beim Einsatz im Pflanzenschutz gestartet. Das Projekt umfasst, neben experimentellen Messungen an Traktoren im praktischen Einsatz, eine Umfrage, die darauf abzielt, einen besseren Überblick über den aktuellen Bestand an Traktoren und Selbstfahrern in Deutschland zu erhalten.

Das BVL bittet daher um Beteiligung an der Umfrage zur Erfassung von Traktoren und Selbstfahrern im Pflanzenschutz. Der Fragebogen wurde von der SVLFG in Zusammenarbeit mit dem JKI und dem BVL entwickelt. Der dadurch gewonnene Überblick soll dabei helfen, die aktuelle Situation in der praktischen Landwirtschaft besser einordnen zu können. Das BVL kann als Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel somit bei künftigen Entscheidungen auf statistisch abgesicherte Erkenntnisse über den Bestand von Fahrzeugen und Fahrerkabinen im Pflanzenschutz zurückgreifen.

QR-Code zur Umfrage QR-Code zur Umfrage Quelle: BVL

Die SVLFG hat die Umfrage zur Erfassung von Fahrerkabinen im Pflanzenschutz als Internet-Fragebogen angelegt. Die Bearbeitung nimmt ca. 10 Minuten in Anspruch. Die Umfrage ist anonym.

Bitte reichen Sie den Hinweis auf diese Umfrage gerne an interessierte Kreise, Verbände und Institutionen weiter. Die Teilnahme ist voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 möglich.

Hintergrund

Mit der Fachmeldung zum Einsatz von dicht schließenden Fahrerkabinen mit Luftfiltration im Pflanzenschutz vom 8. Januar 2020 hat das BVL Informationen zur Schutzwirkung von Fahrerkabinen veröffentlicht. Die neuen Regelungen sehen vor, dass moderne Traktoren und selbstfahrende Pflanzenschutzgeräte für den Anwender von Pflanzenschutzmitteln vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen können (Atemschutz ausgenommen). Dies gilt, sofern ein Fahrzeug über eine dichtschließende Fahrerkabine mit Klimaanlage und Zuluftfilterung verfügt. In Anlehnung an die einschlägige Norm DIN EN 15695-1 zur Kategorisierung von Fahrerkabinen wurde in der Fachmeldung die Kategorie 2* für geeignete Fahrzeuge eingeführt. Zuvor waren nur höherwertige Fahrerkabinen der Kategorien 3 und 4 als Ersatz von Schutzkleidung zulässig. Die neue Regelung gilt zunächst für einen begrenzten Zeitraum von 4 Jahren.

Diese Übergangsfrist dient dazu, in dem gemeinsamen Forschungsprojekt von BVL, JKI und SVLFG Erkenntnisse über das Schutzniveau von Fahrerkabinen der Kategorie 2* im Vergleich mit höherwertigen Kabinen der Kategorien 3 und 4 zu erarbeiten. Neben der hier erwähnten Umfrage zur Erfassung von Bestandstraktoren und Selbstfahrern im Pflanzenschutz werden seit dem Frühjahr 2020 auch experimentelle Untersuchungen mit Traktoren und Sprühgeräten im Labormaßstab und Freiland durch das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz am JKI durchgeführt.

Ausgabejahr 2020
Datum 11.09.2020

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