Ausweitung der Berücksichtigung von Kumulations- und Synergieeffekten bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln

Datum: 15.07.2020

Bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln wird das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ab 1. September 2020 das kumulative Risiko auch für Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner bewerten.

Antragsteller werden gebeten, bei Antragstellung ab dem 1. März 2021 eine kumulative Risikobewertung für Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner und die gegebenenfalls zur Verfeinerung erforderlichen zusätzlichen toxikologischen Informationen in den entsprechenden Teil des Draft Registration Reports (dRR) einzufügen. Bei Anträgen, die sich in Bearbeitung befinden oder bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden, ist von den Antragstellern nichts zu veranlassen.

Hintergründe und Einzelheiten hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Bundesanzeiger bekannt gemacht (Bekanntmachung BVL 20/02/10 vom 12. Juni 2020).

Bei der Bewertung von Kumulations- und Synergieeffekten folgt das BfR einem gestuften Konzept. Mehr dazu finden Sie in der Ergänzung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Ausgabejahr 2020
Datum 15.07.2020

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