BVL erteilt Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Minecto One und Surround im Weinbau

Datum: 07.07.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für zwei Pflanzenschutzmittel im Weinbau erteilt: Für Minecto One mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung von Drosophila-Arten vom 15. Juli bis 11. November 2020 und für Surround mit dem Wirkstoff Aluminiumsilikat zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 7. Juli 2020 bis 3. November 2020. Wie bei allen Notfallzulassungen sind die Anwendungen begrenzt. Die zugelassene Menge beträgt bei Minecto One 2.500 kg (ausreichend für ca. 20.000 Hektar) und bei Surround 40.000 kg (ausreichend für ca. 850 Hektar).

Die Notfallzulassungen sind notwendig, denn die Traubenlese bei den wichtigsten Rebsorten fällt in die Hauptvermehrungsphase der Kirschessigfliege. Aktuell gibt es nur wenige Behandlungsmöglichkeiten gegen Drosophila-Arten und die Kirschessigfliege in Weinrebe, mit denen kein ausreichender Wechsel des Wirkmechanismus zur Vermeidung von Resistenzen möglich ist. Auch 2020 wird aufgrund der Witterungsbedingungen mit einem hohen Aufkommen der Kirschessigfliege gerechnet. Minecto One ist bereits regulär in Deutschland in verschiedenen Gemüsekulturen und Kernobst zugelassen. Surround ist in der Schweiz im Weinbau zugelassen und darf auch im ökologischen Weinbau eingesetzt werden. Als neue Bekämpfungsalternative soll Surround bevorzugt genutzt werden.

Die Notfallzulassungen erfüllen alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwendern und Organismen auf Nichtzielflächen sowie von Oberflächen- und Grundwasser müssen eingehalten werden.

Minecto One ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Es darf daher nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Das gilt auch für Unkräuter.

Notfallzulassungen dürfen nur von beruflichen Anwendern in Anspruch genommen werden. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht möglich.

Ausgabejahr 2020
Datum 07.07.2020

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de