Neue Anforderungen für Verflüchtigungsversuche im Windtunnel
Datum: 29.04.2020
Bei der Untersuchung der Verflüchtigung von Pflanzenschutzmitteln im Windtunnel soll die bisherige Referenzsubstanz Lindan ab sofort nicht mehr verwendet werden. Gründe dafür sind das kritische Umweltverhalten und die ungünstigen ökotoxikologischen Eigenschaften von Lindan.
Bis Ende 2020 soll eine geeignetere Referenz-Substanz feststehen. In der Übergangszeit müssen für das Zulassungsverfahren zusätzliche Daten aus Verflüchtigungsversuchen eingereicht werden:
- In Ergänzung zur etablierten Vorgehensweise ist eine Luftprobenahme erforderlich. Damit soll ein Gesamtbild über das verflüchtigungsbedingte Depositionsverhalten ermöglicht werden. In drei Entfernungen zum Rand der behandelten Fläche sind Luftproben in ca. 30 cm Höhe in unmittelbarer Nähe der Beprobungspunkte sowie an der Beprobungsstelle zur Ermittlung der Hintergrundkonzentration zu nehmen.
- Als Ergänzung zum Windtunnelversuch ist ein Labor-Verflüchtigungsversuch durchzuführen. Hierbei orientieren sich Bodenart, Bodenfeuchte und Applikationsrate an den Bedingungen des Windtunnel-Experimentes. Die Lufttemperatur wird jedoch konstant gehalten. Die Ergebnisse unter Laborbedingungen erlauben damit indirekt eine Aussage über die Validität des „Higher Tier“-Windtunnel-Testsystems. Die Ergebnisse des Labor-Verflüchtigungsversuches sind im Bericht für die Windtunnelstudie darzulegen. Maßgeblich für die Risikobewertung bleiben die Ergebnisse aus dem Windtunnelversuch.
Hintergrund
Vor der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müssen Versuche zum Umweltverhalten durchgeführt werden. Damit wird festgestellt, ob und in welchem Umfang Wirkstoffe an andere Orte außerhalb der Anwendungsfläche gelangen. Für Windtunnel-Versuche wurden bisher weniger als 20 Gramm Lindan pro Jahr in Deutschland als Referenzsubstanz verwendet. Lindan darf seit 1999 nicht mehr in Deutschland in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden. Grund dafür ist die Langlebigkeit in der Umwelt, die Anreicherung in der Nahrungskette und im Fettgewebe und dass Lindan die Fortpflanzung, Entwicklung und das Immunsystem schädigt.
Ausgabejahr
2020
Datum
29.04.2020
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de