Pflanzenschutzmittel "Sivanto" nur für Anwendungen im Gewächshaus zugelassen

Datum: 09.04.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 7. April 2020 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Sivanto“ (Zulassungsnr. 008264-00) mit dem Wirkstoff Flupyradifurone erteilt. Der Wirkstoff Flupyradifurone ist in der EU bis 2025 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Zulassung in den Niederlanden („zonales Verfahren“).

„Sivanto“ darf ausschließlich in Gewächshäusern und nur durch berufliche Anwender gegen die genannten Schadorganismen in den folgenden Kulturen eingesetzt werden:

SchadorganismusKulturen
BlattläuseBlumenzwiebeln, Himbeere
Blattläuse, Weiße FliegenErdbeere, Gurke, Tomate, Wassermelone, Gemüsepaprika, Aubergine, Zucchini, Zierpflanzen, Ziergehölze

Die Gewächshäuser müssen auf vollständig versiegelten Flächen stehen, damit das Mittel nicht in den Boden oder in Gewässer eingetragen werden kann.

Zudem darf „Sivanto“ nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen angewendet werden und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.

Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen und Auflagen, enthält die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab der nächsten Aktualisierung Anfang Mai 2020. Anwender sind verpflichtet, sich schon vor der Anwendung des Mittels über alle Angaben auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung kundig zu machen und die darin genannten Vorgaben einzuhalten.

Ausgabejahr 2020
Datum 09.04.2020

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de