Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Taipan (Wirkstoff Fluroxypyr)

korrigierte Version

Datum: 31.03.2020

Die erste Version dieser Fachmeldung nannte irrtümlich den 30. April 2020 als Gültigkeitsende auch für die Genehmigung für den Parallelhandel. Die aktuelle Version enthält das korrekte Datum.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 30. April 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Taipan (Zulassungsnummer 006783-00/00).

Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2021. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Für das parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel TAIPAN (GP-Nr. 006783-00/001) gilt die Genehmigung für den Parallelhandel noch bis zum 30. Juni 2020. Danach gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Dezember 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Dezember 2021. Dies ergibt sich aus Artikel 52 Absatz 6 Satz 2 und Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Ausgabejahr 2020
Datum 31.03.2020

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de