Änderung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels SINDOXA

Datum: 07.02.2020

SINDOXA darf ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SINDOXA (Zulassungsnr. 00A135-00) mit dem Wirkstoff Indoxacarb hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung geändert auf:

NB6611
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.

Das bedeutet, dass SINDOXA ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden darf. Diese Auflage ist bei jeder Anwendung des Mittels zu beachten, auch bei Nutzung von Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen.

Auf Basis der vorgelegten Studien ist das Mittel gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 vom 10. Juni 2011 als bienengefährlich einzustufen. Aktuelle Rückmeldungen anderer Mitgliedstaaten aus verschiedenen Zulassungszonen bestätigen diese Einstufung.

Ausgabejahr 2020
Datum 07.02.2020

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