Pflanzenschutzmittel „Minecto One“ zur Anwendung in Gemüse- und Obstkulturen zugelassen

Datum: 20.12.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 19. Dezember 2019 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Minecto One“ (Zulassungsnr. 008589-00) mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole erteilt. Die Zulassung ist befristet bis 14. September 2027.

Der Wirkstoff Cyantraniliprole ist in der EU zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Bewertung und Zulassung durch das Vereinigte Königreich („zonales Verfahren“).

Das Mittel darf nur von beruflichen Anwendern angewendet werden. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten.

„Minecto One“ darf ausschließlich gegen die genannten Schadorganismen in den folgenden Kulturen eingesetzt werden:

SchadorganismusKultur
Wickler (Tortricidae)Kernobst
Blattminierende KleinschmetterlingsraupenKernobst
ZwiebelthripsSpeisezwiebel, Knoblauch, Schalotte; Nutzung als Trockenzwiebel
ZwiebelthripsPorree
Freifressende Schmetterlingsraupen, KohlschabeBlumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
Kleine KohlfliegeKopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle
Maiszünsler, Freifressende SchmetterlingsraupenBuschbohne (ausgenommen: Stangenbohne); Verwendung als Frischgemüse
Maiszünsler, Freifressende SchmetterlingsraupenBuschbohne; Verwendung als Trockengemüse
Erbsenwickler, Freifressende SchmetterlingsraupenErbse (ausgenommen: Zuckererbse); Verwendung als Frischgemüse
MöhrenfliegeMöhre
Freifressende SchmetterlingsraupenWurzel- und Knollengemüse

Durch die Zulassung von „Minecto One“ steht nun ein Wirkstoff mit neuem Wirkmechanismus zur Bekämpfung von resistenten Schadorganismen in diesen Sonderkulturen zur Verfügung.

Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen und Auflagen, wird die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab Januar 2020 enthalten. Anwender müssen bei der Anwendung des Mittels alle Angaben auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung des Mittels beachten.

Ausgabejahr 2019
Datum 20.12.2019

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