EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Triazoxid endet 2021
Korrigierte Version der Fachmeldung vom 28. August 2019
Datum: 03.09.2019
Die EU-Kommission hat kürzlich darüber informiert, dass die EU-Genehmigungen einiger Wirkstoffe auslaufen werden, weil die Antragsteller keine Verlängerung beantragt haben. In der Fachmeldung vom 25. Februar 2019 hat das BVL bereits darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für folgende Wirkstoffe 2020 bzw. 2021 enden werden:
Wirkstoff | Genehmigungsende |
---|---|
Spirodiclofen | 31.07.2020 |
Metosulam | 30.04.2021 |
Carbetamide | 31.05.2021 |
Myclobutanil | 31.05.2021 |
Seitdem hat sich herausgestellt, dass die EU-Genehmigung eines weiteren Wirkstoffs 2021 enden wird, mit dem Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen sind:
10% | 20% |
Wirkstoff | Genehmigungsende |
Triazoxid | 30.09.2021 |
Das BVL wird zu gegebener Zeit über das Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen in Deutschland informieren.
In der ersten Version dieser Fachmeldung war am 28. August 2019 darauf hingewiesen worden, dass auch die EU-Wirkstoffgenehmigung für den Wirkstoff Quizalofop-P-ethyl 2021 ausläuft. Inzwischen hat aber der berichterstattende Mitgliedstaat im EU-Genehmigungsverfahren für Quizalofop-P-ethyl bestätigt, dass dieser Wirkstoff weiterhin von einigen Antragstellern unterstützt wird. Deshalb wurde Quizalofop-P-ethyl aus der zweiten Tabelle der Fachmeldung gelöscht.
Ausgabejahr
2019
Datum
03.09.2019
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