EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Triazoxid endet 2021

Korrigierte Version der Fachmeldung vom 28. August 2019

Datum: 03.09.2019

Die EU-Kommission hat kürzlich darüber informiert, dass die EU-Genehmigungen einiger Wirkstoffe auslaufen werden, weil die Antragsteller keine Verlängerung beantragt haben. In der Fachmeldung vom 25. Februar 2019 hat das BVL bereits darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für folgende Wirkstoffe 2020 bzw. 2021 enden werden:

WirkstoffGenehmigungsende
Spirodiclofen31.07.2020
Metosulam30.04.2021
Carbetamide31.05.2021
Myclobutanil31.05.2021

Seitdem hat sich herausgestellt, dass die EU-Genehmigung eines weiteren Wirkstoffs 2021 enden wird, mit dem Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen sind:

10%20%
WirkstoffGenehmigungsende
Triazoxid30.09.2021

Das BVL wird zu gegebener Zeit über das Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen in Deutschland informieren.

In der ersten Version dieser Fachmeldung war am 28. August 2019 darauf hingewiesen worden, dass auch die EU-Wirkstoffgenehmigung für den Wirkstoff Quizalofop-P-ethyl 2021 ausläuft. Inzwischen hat aber der berichterstattende Mitgliedstaat im EU-Genehmigungsverfahren für Quizalofop-P-ethyl bestätigt, dass dieser Wirkstoff weiterhin von einigen Antragstellern unterstützt wird. Deshalb wurde Quizalofop-P-ethyl aus der zweiten Tabelle der Fachmeldung gelöscht.

Ausgabejahr 2019
Datum 03.09.2019

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