Fragen und Antworten zu Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz

Datum: 13.08.2019

Zu neuen Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz gibt es zahlreiche Fragen von Anwendern und Überwachungsbehörden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Hintergründen und zur praktischen Umsetzung hat das BVL nun in einer FAQ-Sammlung zusammengestellt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) legt bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln seit Mai 2018 bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz als Anwendungsbestimmungen fest. Früher hatte das BVL den Schutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner und Umstehende) mit Kennzeichnungsauflagen geregelt.

Anwendungsbestimmungen beruhen auf einer risikobasierten Bewertung. Dies ist vorliegend für einen Teil der Auflagen, die im Bereich der Anwendungssicherheit vergeben werden, der Fall. Daher wurde die Entscheidung getroffen, diesen Teil der Auflagen zur Anwendungssicherheit als Anwendungsbestimmungen zu vergeben. Damit ist auch eine bessere Durchsetzbarkeit möglich. Schließlich wurde dadurch auch eine Vereinheitlichung mit der im Naturhaushalt geübten Praxis erreicht.

Inhaltlich führt die Vereinheitlichung nicht zu neuen Anforderungen an Hersteller, Handel und Anwender, da sowohl Kennzeichnungsauflagen als auch Anwendungsbestimmungen eingehalten werden müssen. Anwendungsbestimmungen besitzen allerdings einen anderen rechtlichen Status als Kennzeichnungsauflagen. Die Missachtung der Vorschriften stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße können durch die zuständigen Überwachungs- und Kontrollbehörden der Länder mit einem Bußgeld geahndet werden.

Im Zusammenhang mit den Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz gibt es zahlreiche Fragen von Anwendern und Überwachungsbehörden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Hintergründen und zur praktischen Umsetzung hat das BVL nun in einer FAQ-Sammlung zusammengestellt. Diese wird in unregelmäßigen Abständen ergänzt und überprüft.

Ausgabejahr 2019
Datum 13.08.2019

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