Balkone und Terrassen gehören ab sofort zum Anwendungsbereich Freiland

Datum: 13.08.2019

Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel wird die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung der Pflanzenschutzmittel festgelegt. Mit der Zulassung wird auch ein Anwendungsbereich bestimmt, das heißt, wo ein Pflanzenschutzmittel angewendet werden darf (z. B. im Freiland, im Gewächshaus oder im Zimmer). Die Bewertung der Wirksamkeit und der Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt erfolgt gesondert für jeden dieser Anwendungsbereiche. Bisher waren die Anwendungsbereiche Balkone und Terrassen den Innenraumanwendungen zugeordnet.

Ab sofort werden Balkone und Terrassen in den Anwendungsbereich Freiland eingruppiert. Entsprechend werden die Anwendungsbereiche Balkone und Terrassen den in der Spalte 4 der in der EU vereinheitlichten GAP-Tabelle unter F: „professional field use“ oder Fn: „non-professional field use“ aufgeführten Anwendungsbereichen zugerechnet und in der Spalte 14 unter „Remarks“ explizit aufgeführt. Durch diese Neuzuordnung sind die für ein Pflanzenschutzmittel beantragten Anwendungen auf Balkonen und Terrassen mit entsprechenden Daten für den Anwendungsbereich Freiland zu belegen.

Ausgabejahr 2019
Datum 13.08.2019

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