BVL erteilt Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Exirel im Weinbau

Datum: 19.07.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach sorgfältiger Überprüfung eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Exirel für den Zeitraum von 120 Tagen erteilt. Sie gilt ausschließlich im Weinbau zur Bekämpfung der Kirschessigfliege.

Exirel enthält den Wirkstoff Cyantraniliprole, der in der EU im Jahr 2016 zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2026 genehmigt wurde.

Die Notfallzulassung für Exirel ist für das oben genannte Anwendungsgebiet notwendig, da im Weinbau zur Bekämpfung der Kirschessigfliege nur die Mittel SpinTor (Wirkstoff Spinosad) und Mospilan SG (Wirkstoff Acetamiprid) regulär zugelassen sind. Mit Exirel (Wirkstoff Cyantraniliprole) steht dann ein dritter Wirkungsmechanismus zur Verfügung, der für eine nachhaltige Bekämpfung der Kirschessigfliege besonders wichtig ist.

Die Notfallzulassungen erfüllen alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts und zum Schutz der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden. Zum Schutz von Organismen auf Nichtzielflächen, auch in Gewässern, müssen Mindestabstände eingehalten werden bzw. die Ausbringung muss mit verlustmindernder Technik erfolgen. Auch ist die Anwendung des Pflanzenschutzmittels auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen nicht zulässig.

Die Notfallzulassungen dürfen nur von beruflichen Anwendern in Anspruch genommen werden. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht möglich.

Ausgabejahr 2019
Datum 19.07.2019

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