Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel "PAPAM SUPER" (GP-Nummer 024413-00/025) widerrufen
Datum: 16.07.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 8. Januar 2019 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel PAPAM SUPER (GP-Nummer 024413-00/025) widerrufen. Der Widerruf erfolgte von Amts wegen und er ist seit dem 24. Juni 2019 bestandskräftig. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Ausgabejahr
2019
Datum
16.07.2019
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