Zulassung von Pflanzenschutzmitteln - Zulassungen aus UK können anerkannt werden, sofern die Antragstellung vor dem Brexit erfolgt
Datum: 26.06.2019
Alle Anträge auf Anerkennung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel aus dem Vereinigten Königreich (UK), die vor dem Brexit gestellt sind, werden zu Ende bearbeitet und ggf. auch noch nach dem Brexit entschieden.
Das BVL korrigiert damit in diesem Punkt seine Stellungnahme zur Übernahme der Position der EU-Kommission zum Umgang mit dem Brexit. Diese Stellungnahme wurde am 26. Februar 2019 als Fachmeldung veröffentlicht.
Hintergrund
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat sich im Rahmen von verschiedenen Eilverfahren zur Frage der Übernahme von Zulassungen aus UK geäußert und festgestellt, dass eine von UK vor einem Austritt aus der Europäischen Union erteilte Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel auch nach dem Austritt Gegenstand der Erteilung einer Zulassung im Wege der gegenseitigen Anerkennung sein kann (u. a. Beschluss vom 3. April 2019, Az. 9 B 23/19, nicht veröffentlicht). Offen ließ das Gericht ausdrücklich, ob diese rechtliche Bewertung auch gilt, wenn die gegenseitige Anerkennung erst nach einem etwaigen Austritt in Deutschland beantragt wird.
Ausgabejahr
2019
Datum
26.06.2019
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