Änderung der Zulassung von drei bienenschädlichen Mitteln

Datum: 25.06.2019

Wie bereits mit der Fachmeldung vom 17. April 2019 angekündigt, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung weiterer Pflanzenschutzmittel hinsichtlich ihrer Einstufung der Bienengefährdung geändert:

Fastac ME (Wirkstoff alpha-Cypermethrin, Zul.-Nr. 007473-00/00)

Aufgrund der Einstufung des Mittels als bienengefährlich (B1) wurde im Einklang mit den Regelungen der Bienenschutzverordnung das Stadium einiger Kulturen (Anwendungen -005 und -011) eingeschränkt. Somit darf Fastac ME für diese Anwendungen nur noch vor der Blütezeit angewendet werden.

Winner (Wirkstoff Formetanat, Zul.-Nr. 00A214-00/00)
Mainspring (Wirkstoff Cyantraniliprole, Zul.-Nr. 008603-00/00)

Beide Pflanzenschutzmittel wurden nachträglich als bienengefährlich eingestuft (B1). Die Kennzeichnung nach B1 bedeutet, dass die genannten Mittel auch in Gewächshäusern nicht an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen angewendet werden dürfen. Gewächshäuser stellen in der Praxis keine „bienensicher umschlossenen“ Räumlichkeiten dar. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Bienen während oder nach einer Anwendung der Pflanzenschutzmittel z. B. über offene Lüftungsklappen oder über Ein- und Ausgänge in das Gewächshaus eindringen können. Weitere Erläuterungen können der BVL-Mitteilung „Definition des Anwendungsbereichs Gewächshaus“ entnommen werden.

Ausgabejahr 2019
Datum 25.06.2019

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