Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Metazachlor an Porree widerrufen

Datum: 24.06.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2019 die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung an bestimmten Kulturen widerrufen und dies durch eine Fachmeldung bekanntgegeben.

Am 21. Juni 2019 hat das BVL zusätzlich die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan Kombi (Zulassungsnr. 006288-00), auch vertrieben als InnoProtect Butisan Kombi (Zulassungsnr. 006288-60), zur Anwendung an Porree widerrufen.

Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.

Der Widerruf gilt entsprechend für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2015/400 der Kommission vom 25. Februar 2015 wurden die RHG für Metazachlor und andere Wirkstoffe für einige Erzeugnisse abgesenkt.

Bei den o. g. Anwendung in Porree hat der Zulassungsinhaber vor kurzem zusätzliche Rückstandsdaten eingereicht. Eine Prüfung durch das BVL ergab, dass der RHG für Metazachlor und seine Metabolite nach der gültigen Rückstandsdefinition nicht eingehalten werden kann.

Ausgabejahr 2019
Datum 24.06.2019

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