Zulassungsende der Pflanzenschutzmittel mit Quinoxyfen durch Zeitablauf am 30. April 2019
Datum: 15.05.2019
Für die drei nicht mehr zugelassenen Mittel gilt die reguläre Abverkaufsfrist, anschließend eine verkürzte Aufbrauchfrist.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in der Fachmeldung vom 11. Dezember 2018 darauf hingewiesen, dass die EU-Wirkstoffgenehmigung u. a. für Quinoxyfen nicht erneuert wurde.
Für alle in Deutschland bisher noch zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Quinoxyfen endeten die Zulassungen zum 30. April 2019 regulär durch Zeitablauf:
Zul.-Nr. | Bezeichnung | Wirkstoff(e) |
---|---|---|
024966-00 | FORTRESS 250 | Quinoxyfen |
006204-00 | Vento power | Quinoxyfen + Myclobutanil |
006204-60 | Legend power | Quinoxyfen + Myclobutanil |
Ein Widerruf der Zulassungen war nicht notwendig, da das reguläre Zulassungsende innerhalb der Übergangsfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914 lag.
Für diese Mittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020. Die Abverkaufsfrist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz; die Aufbrauchfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die Angaben zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen und Entsorgungspflicht gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Ausgabejahr
2019
Datum
15.05.2019
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