Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Cyperkill (Wirkstoff Cypermethrin)

Datum: 07.05.2019

Korrigierte Version der Fachmeldung vom 29. April 2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 11. April 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Cyperkill (Zulassungsnummer 006975-00/00) widerrufen.


Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 11. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 11. Oktober 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.


In der ersten Version der Fachmeldung vom 29. April 2019 war darauf hingewiesen worden, dass der Widerruf mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gelte. Da der Widerruf aber auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt ist, bleiben die Genehmigungen für den Parallelhandel noch für die eigentliche Dauer der Zulassung des Referenzmittels (hier bis zum 31. Oktober 2020) gültig (siehe Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Artikel 52, Nr. 6).

Ausgabejahr 2019
Datum 07.05.2019

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