Widerruf der Zulassung der Pflanzenschutzmittel Dipel ES, BACTOSPEINE ES, Universal-Raupenfrei Lizetan und Lizetan Buchsbaumzünslerfrei zur Anwendung im Forst mit Bodengeräten

Datum: 08.04.2019

Das Pflanzenschutzmittel Dipel ES und seine drei Vertriebserweiterungen dürfen seit dem 3. März 2019 nicht mehr mit Bodengeräten im Forst angewendet werden. Die Genehmigung zur Anwendung mit Luftfahrzeugen im Forst gilt jedoch weiterhin.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 3. März 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Dipel ES (Zulassungsnummer 024080-00) zur Anwendung im Forst mit Bodengeräten widerrufen. Der Widerruf erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers.

Dipel ES enthält den Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1) und wird auch vertrieben als BACTOSPEINE ES (Zulassungsnummer 024080-60), Universal-Raupenfrei Lizetan (Zulassungsnummer 024080-61) und Lizetan Buchsbaumzünslerfrei (Zulassungsnummer 024080-62).

Folgende Anwendungen sind damit ab sofort nicht mehr zulässig:

Anwendungsnr.SchadorganismusKultur
024080-00/00-002Freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten (Noctuidae))Laubholz, Nadelholz
024080-00/00-005SchwammspinnerLaubholz, Nadelholz
024080-00/00-007Gemeiner GoldafterLaubholz

Andere Anwendungen der genannten Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Insbesondere die Genehmigung zur Anwendung der genannten Pflanzenschutzmittel mit Luftfahrzeugen im Forst gilt weiterhin.

Ausgabejahr 2019
Datum 08.04.2019

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