Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG zur Anwendung an Salaten, Endivien, Spinat und Blattkohlen

Datum: 02.04.2019

Der Inhalt dieser Fachmeldung wurde aktualisiert durch die Fachmeldung vom 18. Februar 2020.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 8. bzw. 11. März 2019 für bestimmte Anwendungen die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00) widerrufen. Dieses Pflanzenschutzmittel wird auch vertrieben unter der Handelbezeichnung Danjiri (Zulassungsnummer 005655-60).

Folgende Anwendungen sind betroffen:

Anwendungsnr.BeschreibungWiderruf zum
005655-00/03-002
005655-00/03-003
Blattläuse bzw. Weiße Fliegen an Salaten im Gewächshaus11.03.2019
005655-00/03-004
005655-00/03-005
Blattläuse an Endivien im Freiland bzw. Gewächshaus11.03.2019
005655-00/03-006Weiße Fliegen an Endivien im Gewächshaus11.03.2019
005655-00/13-001Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus an Blattkohlen (ausgenommen Choy Sum) im Freiland11.03.2019
005655-00/13-002
005655-00/13-003
Blattläuse an Spinat im Freiland bzw. Gewächshaus11.03.2019
005655-00/20-007
005655-00/20-008
Blattläuse an Schnittmangold und Stielmangold im Freiland bzw. Gewächshaus08.03.2019

Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der o. g. Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2019/88 der Kommission vom 18. Januar 2019 werden die RHG für Acetamiprid in einigen Erzeugnissen abgesenkt. Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass dieser Wert bei den o. g. Anwendungen nicht sicher eingehalten werden kann.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 13. August 2019 geerntet werden. Ausnahme: Für Acetamiprid in Oliven für die Gewinnung von Öl, für Tafeloliven, Gerste und Hafer gelten sie ab dem 13. Februar 2019.

Ausgabejahr 2019
Datum 02.04.2019

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