Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flurtamone zum 27. Juni 2019

Datum: 14.03.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flurtamone zum 27. Juni 2019. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

  • Bacara (Zulassungsnummer 024311-00)
  • Bacara FORTE (Zulassungsnummer 006369-00)
  • Cadou FORTE (Zulassungsnummer 007367-00)

Da der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 27. Dezember 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1917. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund

Die EU-Genehmigung für Flurtamone als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln endet am 31. Oktober 2019 durch Zeitablauf. Im Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung konnten Risiken für Verbraucher und die Umwelt nicht abschließend bewertet werden. Die Europäische Kommission hat daher zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung nicht zu erneuern, und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1917 Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und den Aufbrauch festgesetzt.

Ausgabejahr 2019
Datum 14.03.2019

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