EU-Genehmigungen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen laufen aus

Korrigierte Version der Fachmeldung vom 22. Februar 2019

Datum: 25.02.2019

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit Fenpropimorph, Bacillus thuringiensis subsp. tenebrionis Stamm NB 176 und Triadimenol enden 2019

Einige Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln werden im EU-Genehmigungsverfahren von den Antragstellern nicht mehr unterstützt. Deshalb enden ihre Genehmigungen planmäßig im Laufe der Jahre 2019 bis 2021.

Nationale Zulassungen dürfen maximal bis zum Ende der EU-Wirkstoffgenehmigung Bestand haben. Das BVL wird deshalb den Zulassungsinhabern den Widerruf der Zulassung ankündigen. Sollte ein Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf stellen, wird das BVL die Zulassung antragsgemäß widerrufen. Es gelten dann die gesetzlichen Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen. Falls der Widerruf der Zulassung durch das BVL erfolgt („von Amts wegen“), darf das Pflanzenschutzmittel ab dem Widerrufsdatum weder in Verkehr gebracht noch angewendet werden, da in diesem Fall das Pflanzenschutzgesetz keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zulässt.

Sobald das Datum eines Widerrufs feststeht, wird das BVL dies zusammen mit den eventuellen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen im Internet veröffentlichen.

In Deutschland sind 2019 die Zulassungen folgender Pflanzenschutzmittel betroffen:

Fenpropimorph - Genehmigungsende 30.04.2019
Zul.-Nr.HandelsbezeichnungWirkstoff(e)derzeitiges Zulassungsende
006276-00CapaloFenpropimorph + Epoxiconazol + Metrafenone30.04.2019
024437-00Juwel TopFenpropimorph + Epoxiconazol + Kresoxim-methyl31.12.2019
024437-60LocstarFenpropimorph + Epoxiconazol + Kresoxim-methyl31.12.2019
043190-00CorbelFenpropimorph30.04.2020
025145-00DiamantFenpropimorph + Epoxiconazol + Pyraclostrobin30.04.2020
034116-00Opus TopFenpropimorph + Epoxiconazol30.04.2020
Bacillus thuringiensis subsp. tenebrionis Stamm NB 176 - Genehmigungsende 30.04.2019
Zul.-Nr.HandelsbezeichnungWirkstoff(e)derzeitiges Zulassungsende
033972-00Novodor FCBacillus thuringiensis subsp. tenebrionis Stamm NB 17631.12.2022
Triadimenol - Genehmigungsende 31.08.2019
Zul.-Nr.HandelsbezeichnungWirkstoff(e)derzeitiges Zulassungsende
024208-00MatadorTriadimenol + Tebuconazol31.12.2019
005947-00CeraloTriadimenol + Tebuconazol + Spiroxamine31.12.2023
007384-00Baytan 3Triadimenol + Prothioconazol + Fluopyram31.12.2026


In der ersten Version dieser Fachmeldung vom 22. Februar 2019 war auf das Auslaufen der EU-Wirkstoffgenehmigung auch für Quizalofop-P hingewiesen worden. In der Tabelle waren zugelassene Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff genannt.

Tatsächlich enthalten diese Mittel aber chemische Varianten des Wirkstoffs (Quizalofop-P-tefuryl bzw. Quizalofop-P-ethyl), die vom Auslaufen der Wirkstoffgenehmigung zum 30.11.2019 nicht betroffen sind. Derzeit sind in Deutschland keine Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Quizalofop-P zugelassen. Deshalb wurden diese Mittel und der Hinweis auf Quizalofop-P aus der Fachmeldung gelöscht.

Für folgende Wirkstoffe, mit denen Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen sind, läuft die Genehmigung 2020 bzw. 2021 aus:

WirkstoffGenehmigungsende
Spirodiclofen31.07.2020
Carbetamide31.05.2021
Myclobutanil31.05.2021
Metosulam30.04.2021



Das BVL wird zu gegebener Zeit darüber informieren, wann die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen in Deutschland enden.

Ausgabejahr 2019
Datum 25.02.2019

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