Stielmus gehört nun zur Kulturgruppe Blattkohle

Datum: 06.02.2019

Stielmus ist bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab sofort der Kulturgruppe der Blattkohle zugeordnet. Das bedeutet: Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung an Blattkohlen und der nächsten übergeordneten Gruppe „Kohlgemüse“ zugelassen sind, dürfen ab jetzt auch in Stielmus eingesetzt werden.

In der Kulturgruppensystematik wird die bisherige Einordnung von Stielmus in die Kulturgruppe Blattgemüse aufgehoben. Bei bestehenden Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln für Stielmus wird in den betroffenen Indikationen neben der Kulturgruppe Blattgemüse die Kultur Stielmus zusätzlich genannt. Dies gilt auch für Zulassungen in der übergeordneten Kulturgruppe „Blattgemüse und frische Kräuter“. Bei Zulassungsanträgen, die noch bearbeitet werden, wird die Umgruppierung bei der laufenden Bewertung berücksichtigt.

Durch die Änderung stimmt nun die Systematik zweier Rechtsbereiche besser überein: einerseits die Kulturgruppen bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung und andererseits die Erzeugnisgruppen bei der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten (Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des europäischen Parlaments und des Rates über Rückstandshöchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und deren Extrapolationsmöglichkeiten).

Ausgabejahr 2019
Datum 06.02.2019

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