Widerruf der Zulassung weiterer Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit lambda-Cyhalotrin

Datum: 29.01.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 18. Januar 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Life Scientific Lambda-Cyhalothrin (Zulassungsnummer 007213-00), auch vertrieben als JAGUAR (007213-60), zur Anwendung an Salaten widerrufen. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf erfolgt von Amts wegen.

Am 17. Januar 2019 hat das BVL die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon (Zulassungsnummer 024675-00), auch vertrieben als KUSTI (024675-60), zur Anwendung an Teekräutern widerrufen. Außerdem sind die Anwendungen an Salaten und Dill ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Widerruf erfolgt von Amts wegen.

Hintergrund

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die RHG für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 geltenden RHG einhalten.

Ausgabejahr 2019
Datum 29.01.2019

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