Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Rebell Ultra
Datum: 10.12.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 31. Dezember 2018 die Zulassungen des Pflanzenschutzmittels Rebell Ultra (Zulassungsnummer 006983-00). Der Widerruf gilt ebenfalls für die Vertriebserweiterung Pyroquin Ultra (006983-60).
Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Somit sieht das Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2019 vor. Für Anwender gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Juni 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Ausgabejahr
2018
Datum
10.12.2018
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