Zulassungsänderungen bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin wegen Absenkung der Rückstandshöchstgehalte
Hinweis: Diese Fachmeldung wurde korrigiert mit der Fachmeldung vom 23. Januar 2019
Datum: 09.11.2018
In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die RHG für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.
Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 geltenden RHG einhalten. Das gilt jedoch nicht für Reis, Grünkohl und die dem Grünkohl beigeordneten Blätter von Kohlrabi; dafür gelten die abgesenkten RHG bereits ab dem 26. Juli 2018.
Bisherige Maßnahmen
Handelsbezeichnung | Anwendungsnr. | Maßnahme |
---|---|---|
Axiendo Garten Schädlings-frei | 007028-00/00-070 007028-00/00-071 | Widerruf zur Anwendung an Kohlrabi ab 10. Oktober 2018 |
Axiendo Schädlings-frei Spray | 007029-00/00-070 007029-00/00-071 | Widerruf zur Anwendung an Kohlrabi ab 10. Oktober 2018 |
Karate Zeon KUSTI | 024675-00/15-003 024675-00/15-004 024675-60/15-003 024675-60/15-004 | Widerruf zur Anwendung an Grünkohl ab 6. September 2018 |
Karate Zeon KUSTI | 024675-00/06-002 024675-00/06-004 024675-00/06-003 024675-00/06-004 | Anwendung an Kohlrabi: neue Kennzeichnungsauflage VV605: „Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet.“ ab 10. Oktober 2018 |
Weitere betroffene Pflanzenschutzmittel und -Anwendungen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft derzeit, ob weitere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, die lambda-Cyhalothrin enthalten, geändert werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn die niedrigeren RHG bei sachgemäßer Anwendung nicht eingehalten werden können. Das würde dazu führen, dass die Erzeugnisse nicht mehr verkehrsfähig wären.
Daraufhin geprüft werden folgende Mittel:
Zulassungsnr. | Handelsbezeichnung |
---|---|
006387-00 006387-60 | Kaiso Sorbie Hunter |
006401-00 006401-60 006401-61 | CLAYTON SPARTA CYCLONE Shock DOWN |
007213-00 007213-60 | Life Scientific Lambda-Cyhalothrin JAGUAR |
007472-00 007472-60 | KARIS 10 CS KORADO 100 CS |
007563-00 | Sparviero |
024675-00 024675-60 | Karate Zeon KUSTI |
034178-00 034178-60 | Lamdex Forte Lambda WG |
Eventuelle Änderungen wird das BVL in seinem Internetangebot bekanntmachen.
Ausgabejahr
2018
Datum
09.11.2018
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