Zulassungsänderungen bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin wegen Absenkung der Rückstandshöchstgehalte

Hinweis: Diese Fachmeldung wurde korrigiert mit der Fachmeldung vom 23. Januar 2019

Datum: 09.11.2018

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 werden die RHG für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 geltenden RHG einhalten. Das gilt jedoch nicht für Reis, Grünkohl und die dem Grünkohl beigeordneten Blätter von Kohlrabi; dafür gelten die abgesenkten RHG bereits ab dem 26. Juli 2018.

Bisherige Maßnahmen

HandelsbezeichnungAnwendungsnr.Maßnahme
Axiendo Garten Schädlings-frei007028-00/00-070
007028-00/00-071
Widerruf zur Anwendung an Kohlrabi
ab 10. Oktober 2018
Axiendo Schädlings-frei Spray007029-00/00-070
007029-00/00-071
Widerruf zur Anwendung an Kohlrabi
ab 10. Oktober 2018
Karate Zeon

KUSTI
024675-00/15-003
024675-00/15-004
024675-60/15-003
024675-60/15-004
Widerruf zur Anwendung an Grünkohl
ab 6. September 2018
Karate Zeon

KUSTI
024675-00/06-002
024675-00/06-004
024675-00/06-003
024675-00/06-004
Anwendung an Kohlrabi:
neue Kennzeichnungsauflage VV605:
„Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet.“
ab 10. Oktober 2018


Weitere betroffene Pflanzenschutzmittel und -Anwendungen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft derzeit, ob weitere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, die lambda-Cyhalothrin enthalten, geändert werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn die niedrigeren RHG bei sachgemäßer Anwendung nicht eingehalten werden können. Das würde dazu führen, dass die Erzeugnisse nicht mehr verkehrsfähig wären.

Daraufhin geprüft werden folgende Mittel:

Zulassungsnr.Handelsbezeichnung
006387-00
006387-60
Kaiso Sorbie
Hunter
006401-00
006401-60
006401-61
CLAYTON SPARTA
CYCLONE
Shock DOWN
007213-00
007213-60
Life Scientific Lambda-Cyhalothrin
JAGUAR
007472-00
007472-60
KARIS 10 CS
KORADO 100 CS
007563-00Sparviero
024675-00
024675-60
Karate Zeon
KUSTI
034178-00
034178-60
Lamdex Forte
Lambda WG

Eventuelle Änderungen wird das BVL in seinem Internetangebot bekanntmachen.

Ausgabejahr 2018
Datum 09.11.2018

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de