Leitlinien für Rückstände in Honig

Datum: 26.10.2018

Die EU-Mitgliedsstaaten haben die “Technischen Leitlinien zur Bestimmung der Höhe der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Honig und zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten in Honig“ ("Technical guidelines for determining the magnitude of pesticide residues in honey and setting Maximum Residue Levels in honey", SANTE/11956/2016 rev. 9) in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel - (Sektion Rückstände von Pflanzenschutzmitteln) vom 18./19. September 2018 zur Kenntnis genommen. Damit existiert nunmehr ein Prüfprotokoll, mit dem die Höhe der Rückstände in Honig nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in blühenden Pflanzenbeständen bestimmt werden kann.

Diese Leitlinien treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Vorlage entsprechender Studien für folgende Verfahren notwendig:

  • Überprüfung bestehender Rückstandshöchstgehalte
  • Anträge zur Festsetzung/Änderung von Rückstandshöchstgehalten

Soll eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in blühenden Pflanzen erfolgen, so sind ab dem 1. Januar 2020 auch in den Verfahren zur Genehmigung von Wirkstoffen und zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Rückstandsstudien nach der neuen Leitlinie einzureichen.

Da es sich um ein neues Gebiet der Rückstandsprüfung handelt, soll die neue Leitlinie auf Basis der gesammelten Erfahrungen in Zukunft überarbeitet werden. Außerdem soll ihr Inhalt in die Arbeiten des OECD Testleitlinienprogramms (OECD Test Guidelines Programme) einfließen.

Ausgabejahr 2018
Datum 26.10.2018

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