Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel "PAPAM SUPER" widerrufen
Datum: 11.10.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. August 2018 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel PAPAM SUPER (GP-Nummer 024413-00/002) widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Ausgabejahr
2018
Datum
11.10.2018
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